Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
Früherkennung von Sehfehlern und Entwicklungsstörungen im Kindesalter.
Im Rahmen des österreichischen Mutter-Kind-Passes sind zwei Untersuchungen vorgesehen, um die Sehentwicklung Ihres Kindes frühzeitig einzuschätzen:
Die erste Untersuchung: zwischen dem 10. und 14. Lebensmonat
Die zweite Untersuchung: zwischen dem 22. und 26. Lebensmonat
Die zweite Untersuchung erfolgt bei Fachärzt:innen für Augenheilkunde.
Häufig gestellte Fragen & mehr Infos
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Im Mittelpunkt steht die Beurteilung der äußeren Augenabschnitte und der grundlegenden Sehentwicklung.
Dabei werden unter anderem überprüft:
Hornhaut
Augenlider
Beweglichkeit der Augen
Augenstellung (Ausschluss von Schielen)
mögliche angeborene Auffälligkeiten
Ziel ist es, frühzeitig strukturelle oder funktionelle Veränderungen zu erkennen.
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Diese Untersuchung beginnt mit einem Gespräch mit den Eltern über mögliche Auffälligkeiten im Alltag.
Anschließend erfolgen:
altersgerechte Sehprüfung
Untersuchung des vorderen Augenabschnitts
Untersuchung des Augenhintergrundes
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Zur genauen Beurteilung einer möglichen Fehlsichtigkeit werden die Pupillen mit Augentropfen erweitert.
Dadurch kann festgestellt werden, ob eine Kurz- oder Weitsichtigkeit vorliegt.
Die Tropfen wirken vorübergehend und sind für die Untersuchung notwendig.
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Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der frühzeitigen Erkennung von:
Schielen
einseitiger Sehschwäche (Amblyopie)
Wird ein Schielen nicht rechtzeitig erkannt, kann sich die Sehkraft eines Auges nicht vollständig entwickeln.
Eine frühe Diagnose ist daher entscheidend für die weitere Sehentwicklung.
Wenn Sie Fragen zur Sehentwicklung Ihres Kindes haben oder einen Termin im Rahmen des Mutter-Kind-Passes vereinbaren möchten, steht Ihnen OÄ Dr. Annette Harrer-Seely gerne persönlich zur Verfügung.